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Bitte verstehen Sie die nachfolgenden Angaben als erste Information. Diese können keine professionelle Rechtsberatung ersetzen, die der Pro Airport Lübeck e. V. auch nicht leisten darf.
Alle Fluggesellschaften, die Ihnen Flüge von die, in die und innerhalb der Europäischen Union anbieten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihre Rechte im europäischen Flugverkehr zu informieren und Ihnen mitzuteilen, bei wem und wo Sie Möglichkeiten zur Beschwerde haben, wenn Sie nicht befördert wurden, Ihr Flug eine zu starke Verspätung aufwies oder abgesagt wurde!
Sie sind zu spät befördert worden: Auf Grund dessen haben Sie das Recht von bei Ihrer Fluggesellschaft eine Ausgleichsleistung zu erhalten. Diese kann in Abhängigkeit der Flugstrecke und Verspätung zwischen 125,- € und 600,- € betragen. Dieses ist auch dann der Fall, wenn Sie eine anderweitige Beförderung erfahren und auf Grund dessen Ihr Ziel denoch zu spät erreicht haben.
Ihnen ist die Verspätung zu groß und wollen Ihren Flug nicht mehr nutzen: Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden können Sie Ihren Flug annulieren und die Rückerstattung bei Ihrer Fluggesellschaft beantragen, sofern Sie Ihre weitere Reise nicht mehr antreten bzw. fortsetzen.
Ihr Flug ist gestrichen (gecancelt/annulliert) worden: In diesem Fall steht Ihnen eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft zu, wenn Sie über den Ausfall nicht mindestens 14 Tage vor Abflug in Kenntnis gesetzt worden sind oder Ihr Flug auf einen zeitnahen Alternativtermin umgebucht wurde, durch den Ihnen keine außerordentliche Umstände entstanden sind - hierbei trägt die Fluggesellschaft die Beweislast.
Wie muss Ihnen die Fluggesellschaft vor Ort helfen: Wenn Ihre Fluggesellschaft Sie nicht befördern konnte oder wollte, Ihr Flug gecancelt oder stark verspätet ist, dann haben Sie je nach den gegebenen Umständen Anspruch auf Unterstütung durch Ihr Fluggesellschaft. Diese Leistungen beziehen sich beispielsweise auf Verpflegung, Kommunikation oder im Bedarfsfall auch auf eine Übernachtung. Des Weiteren haben Sie bei Nichtbeförderung oder Annulierung die Wahl zwischen der Fortsetzung der Reise zu einem späteren Termin oder der Rückerstattung des Flugpreises.
Sie dürfen nicht diskrimiert werden: Sollten Sie eingeschränkt mobilitätsfähig oder anderweitig behindert sein, so sind Sie gegen Diskriminierungen besonders geschützt und haben seit dem 26. Juli 2008 unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf geeignete Unterstützungsleistungen auf allen Flughäfen innerhalb der Europäischen Union.
Welche Fluggesellschaft führt Ihren Flug durch: Sofern Sie nicht bei der Fluggesellschaft direkt gebucht haben, z. B. bei Charterreisen, dann haben Sie das Recht darauf im Vorraus zu erfahren, mit welcher Fluggesellschaft Ihr Flug bzw. Ihre Flüge durchgeführt werden. Die dabei als unsicher eingestuften Fluggesellschaften erhalten von der Europäischen Union dabei entweder eine Betriebsbeschränkung oder ihnen wird komplett untersagt Flughäfen innerhalb der Europäischen Union anzufliegen. Eine Liste dieser Fluggesellschaften finden Sie unter http://air-ban.europa.eu.
Die Haftungsfrage: Sie können Ihre Fluggesellschaft für nicht durchgeführte Flüge, Verspätungen, bei Beschädigungen und/oder Verlustes Ihres Gepäcks sowie für Verletzungen, Unfälle und Todesfälle haftbar machen. Die Obergrenze dafür liegt dabei bei Verspätungen bei ±4.800,- €, bei Schäfen und Verlustes des Gepäcks bei ±1.200,- €. Die Fluggesellschaften haften allerdings nicht, wenn sie nachweisen können alle geeigneten Maßnahmen ergriffen zu haben, um Schäden von Ihnen abzuwenden oder wenn es nicht möglich war, geeignete Maßnahmen zu ergreifen - die sogenannte "höhere Gewalt".
Für Pauschalreisen gilt zusätzlich folgendes: Die Veranstalter von Pauschalreisen sind Ihnen gegenüber verpflichtet, exakte Angaben zu dem gebuchten Urlaub zu erteilen, alle vertraglichen Pflichten zu erfüllen und Sie im Falle einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen.
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Weitere Informationen zu diesem Thema und eine Liste der Behörden, die für die Durchsetzung dieser Regelungen zuständig sind, erhalten Sie unter der Adresse http://apr.europa.eu oder unter der international gebührenfreien Telefonnummer 00 800 - 6 7 8 9 10 11*.
* = Dieses ist die zentrale Rufnummer der Europäischen Union, die montags bis freitags von 09.00 Uhr - 18:30 Uhr MEZ erreichbar ist (bitte beachten Sie, dass diese Vorwahl von Ihrem Mobilfunknetz evtl. nicht erreichbar ist und bei Anrufen von Hotels, Telefonzellen etc. Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen können.
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Bitte verstehen Sie die obigen Angaben als erste Information. Diese können keine professionelle Rechtsberatung ersetzen, die der Pro Airport Lübeck e. V. auch nicht leisten darf.
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